Barrierefreiheit

Version 1.1 von MACH ProForms GmbH am 23.07.2020

Allgemeine Informationen

Am 23. September 2020 tritt die Richtlinie (EU) 2016/2102 des eurpäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Kraft. Dies hat zur Folge, dass sich neue Pflichtinhalte für die Barrierefreie Gestaltung ergeben.

Übersicht der Änderungen am Antragsmanagement 4.0:

  • Erlärung zur Barrierefreiheit
    • Neu ab 4.56.0: Verlinkung einer Erklärung zur Barrierefreiheit
      • Assistenten
      • PDF-Formularen
  • Hinweis zur Barrierefeiheit
    • Neu ab 4.56.0: Hinweise in den Bereichen
      • Mandantendetails
      • Module
      • Assistentenbau
  • Ausfüllprozess Assistenten
  • Ausfüllprozess PDF-Formulare
  • Unterstützte Screenreader

Hinweis:

  1. Es wird angeraten, dass der Mandant unverzüglich entsprechend den Änderungen am Mandanten, Assistenten und/oder PDF-Formularen vornimmt.
  2. Formularserverbetreiber sind dazu angehalten die Administratordokumentation zu lesen und die entsprechenden Änderungen am Formularserver unverzüglich vorzunehmen.


Änderungen im Detail

Erklärung zur Barrierefreiheit

Ab der Version 4.56.0 steht eine Verlinkung zur Erklärung zur Barrierefreiheit in allen Assistenten sowie online ausgefüllten PDF-Formularen dem Ausfüller zur Verfügung. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit muss vom Mandanten eingepflegt werden. Hierzu stehen mehrere Möglichkeiten für die Pflege zur Verfügung.

Hinweis:
Sofern noch keine Daten hinterlegt wurden, wird dem Ausfülller den Hinweis "Noch keine Daten hinterlegt!" angezeigt.

Verlinkung zur Erklärung zur Barrierefreiheit

Hinterlegung in den Mandantendetails

Die einfachste Möglichkeit für alle Assistenten und PDF-Formulare (Verlags- und Kundenfassungen) einmalig eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu hinterlegen ist über die „Mandantendetails“. Hierzu steht in den Mandantendetails die neue Rubrik „Datenschutz/Barrierefreiheit/Impressum“ mit dem Feld „Erklärung zur Barrierefreiheit“ zur Verfügung. Über den Editor kann nun eine eigene Erklärung zur Barrierefeiheit des Mandanten hinterlegt und nach Belieben konfiguriert werden. Mittels der Schaltfläche „Vorlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit einfügen“ (Icon Stempel) kann eine Vorlage verwendet werden. Diese muss aber zwingend durch den Sachbearbeiter angepasst werden!

Hinweis:

  1. Diese hinterlegte Erklärung zur Barrierefreiheit wird nur angezeigt, wenn bei der Veröffentlichung von Assistenten/PDF-Formularen und bei Assistenten in den Assistenteneigenschaften keine individuelle Erklärung zur Barrierefreiheit hinterlegt wurde.
  2. Es kann nur ein Benutzer mit entsprechenden Benutzerrechten die Mandantendetails ändern.

Hinterlegung Erklärung zur Barrierefreheit auf Mandantenebene

Hinterlegung in den Eigenschaften (betrifft nur Assistenten)

Eine weitere Möglichkeit um eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu hinterlegen ist beim Anlegen oder bearbeiten eines Assistenten unter den sogenannten „Assistenteneigenschaften“. Hier steht eine weitere Rubrik „Barrierefreiheit“ zur Verfügung, in der für diesen Assistenten eine individuelle Erklärung zur Barrierefreiheit hinterlegt werden kann.

Hinweis:

  1. Diese hinterlegte Erklärung zur Barrierefreiheit wird nur angezeigt, wenn bei der Veröffentlichung von Assistenten keine individuelle Erklärung zur Barriereiheit hinterlegt wurde.
  2. Es kann nur ein Benutzer mit entsprechenden Benutzerrechten die Assistenteneigenschaften ändern.

Hinterlegung Erklärung zur Barrierefreheit in den Assistenteneigenschaften

Hinterlegung in der Veröffentlichung

Die letzte Möglichkeit für jedes PDF-Formular und Assistenten eine individuelle Erklärung zur Barrierefreiheit zu hinterlegen ist über die „Veröffentlichung“. Hierzu steht auf der zweiten Seite des „Formularkonfigurations-Assistenten“ die Möglichkeit zur Verfügung unter dem Reiter „Erklärung zur Barrierefreiheit“ eine individuelle zu hinterlegen.

Hinweis: Eine individuelle Erklärung zur Barrierefreiheit kann nicht bei parametrisierten Links für PDF-Formulare hinterlegt werden.

Ansicht in der die Erklärung zur Barrierefreiheit in der Veröffentlichung hinterlegt werden kann

Übersicht der Hierarchie der Erklärung zur Barrierefreiheit

Die nachfolgende Reihenfolge zeigt auf, wann welche hinterlegte Erklärung zur Barrierefreiheit verwendet wird, wenn an der vorherigen Stelle keine Erklärung zur Barrierefreiheit hinterlegt wurde:

  1. Hinterlegte individuelle Erklärung zur Barrierefreiheit über die Veröffentlichung
  2. Nur bei Assistenten: Hinterlegte individuelle Erklärung zur Barrierefreiheit über die Assistenteneigenschaften
  3. Hinterlegte individuelle Erklärung zur Barrierefreiheit über die Mandantendetails
  4. Sofern keine Erklärung zur Barrierefreiheit an den vorhergehenden Stellen hinterlegt wurde, wird der Text: Keine Daten hinterlegt! angezeigt.

Hinweis zur Barrierefeiheit

Ab der Version 4.56.0 stehen an diversen Stellen des Antragsmanagementsystems Hinweise zur Konfiguration von Texten hinsichtlich der Barrierefreiheit.

Mandantendetails

Sofern in den Bereichen Einwilligungserklärung, Datenschutzerklärung, Erlärung zur Barrierefreiheit und Impressum indivduell gestaltete Texte hinterlegt werden, muss sichergestellt sein, dass diese Barrierefreiheit sichergestellt ist. Hierbei muss nicht nur auf eine verständliche Erläuterung geachtet werden sondern auch beispielsweise die entsprechende Überschriftenhierachie eingehalten werden. so darf beispielsweise nur einmal die Überschriften h1, h2, h3... in einem Text hinterlegt werden. Bei Fragen zur Gestaltung barrierefreier Texte können Sie sich gerne an unser Support wenden.

Hinweis:

  1. In den oben aufgeführten Bereichen steht die "Überschrift 1" zur Verfügung und darf genutzt werden.
  2. Die Vorlagen in den Bereichen können als Beispiele für eine barrierefreie Gestaltung genutzt werden.

Hinweis in den Mandantendetails

Module

In den Bereichen eiD-Hinweis, eID-Optionaler Hinweis und Bürgerportal können indivduell gestaltete Texte hinterlegt werden. Auch hier muss die Barrierefreiheit sichergestellt sein. Hierbei muss nicht nur auf eine verständliche Erläuterung geachtet werden sondern auch beispielsweise die entsprechende Überschriftenhierachie eingehalten werden. so darf beispielsweise nur einmal die Überschriften h1, h2, h3... in einem Text hinterlegt werden. Bei Fragen zur Gestaltung barrierefreier Texte können Sie sich gerne an unser Support wenden.

Hinweis:
In den oben aufgeführten Bereichen steht die "Überschrift 1" zur Verfügung und darf genutzt werden.

Hinweis in der Modulkonfiguration

Assistentenbau


Unterstütze Screenreader

Aktuell werden nachfolgende Screenreader in den folgenden Browsern unterstützt:

  • NVDA
    • Internet Explorer
    • Google Chrome
    • Microsoft Edge
    • Mozilla Firefox
  • JAWS 18.0
    • Internet Explrorer
    • Google Chrome