Allgemeine Informationen

 

Am 23. September 2020 tritt die Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Kraft. Dies hat zur Folge, dass sich neue Pflichtinhalte für die Barrierefreie Gestaltung ergeben.


Zertifizierung

Grundsätzlich ist unsere Software so gestaltet, dass es den Pflichtvorgaben der Richtlinien der WCAG 2.1 oder BITV 2.0 entspricht. Details zur Einführung aber ebenso Hinweise zur barrierefreien Gestaltung von Formularen finden Sie in der Dokumentation aber auch in den Release-Notes. Die Software wird selbstverständlich regelmäßig an die entsprechenden Barrierefreiheits-Richtlinien angepasst. Sollten Sie dennoch auf eine Barriere stoßen oder sonstige Fehler finden, können Sie uns diese gerne unserem Support Support melden.

Form-Solutions achtete bereits vor den, im Jahr 2020, verbindlich gewordenen rechtlichen Bestimmungen auf die barrierefreie Gestaltung der PDF-Formulare.  Unser Team Verwaltungsdigitalisierung und Verlag wird regelmäßig speziell zum Thema "barrierefreie Gestaltung von Onlindediensten" geschult. So können wir sicherstellen, dass unser Verlagssortiment aber ebenso im Kundenauftrag erstellte Formulare den aktuellen Standards entsprechen. Darüber hinaus wird das MACH formsolutions Verlagssortiment sowie die MACH formsolutions Plattform in regelmäßigen Abständen durch einen unabhängigen Dienstleister in Bezug auf die Barrierefreiheit geprüft.

Sollten Sie eine Zertifizierung für die Barrierefreiheit in Ihrer System-Umgebung benötigen, können Sie gerne auf uns zukommen. Gemeinsam können wir daraufhin die Zertifizierungsstelle, den Ablauf und die Kosten klären.

  Hinweis:
Aufgrund unseres umfangreichen Sortiments (über 4.000 Verlagsobjekte) kann es vorkommen, dass sich der Barrierefreiheitsgrad je nach Formular unterscheidet. Dennoch sind alle Formulare auf einem Mindeststand der Barrierefreiheit. Sollten Sie dennoch auf eine Barriere stoßen oder sonstige Fehler finden, können Sie uns diese gerne unserem Support Support melden.

Übersicht der Änderungen in MACH formsolutions

  • Erklärung zur Barrierefreiheit
    • Neu ab 4.56.0: Verlinkung einer Erklärung zur Barrierefreiheit
      • Assistenten
      • PDF-Formularen
  • Hinweis zur Barrierefreiheit
    • Neu ab 4.56.0: Hinweise in den Bereichen
      • Mandantendetails
      • Module
      • Assistentenbau
  • Ausfüllprozess Assistenten
  • Ausfüllprozess PDF-Formulare
  • Unterstützte Screenreader

  Hinweis:

  1. Es wird angeraten, dass der Mandant unverzüglich entsprechend den Änderungen am Mandanten, Assistenten und/oder PDF-Formularen vornimmt.
  2. Formularserverbetreiber sind dazu angehalten die Administratorendokumentation zu lesen und die entsprechenden Änderungen am Formularserver unverzüglich vorzunehmen.

Änderungen im Detail

Erklärung zur Barrierefreiheit

Ab der Version 4.56.0 steht eine Verlinkung zur Erklärung zur Barrierefreiheit in allen Assistenten sowie online ausgefüllten PDF-Formularen dem Ausfüller zur Verfügung. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit muss vom Mandanten eingepflegt werden. Hierzu stehen mehrere Möglichkeiten für die Pflege zur Verfügung.

  Hinweis:
Sofern noch keine Daten hinterlegt wurden, wird dem Ausfüller den Hinweis "Noch keine Daten hinterlegt!" angezeigt.

Verlinkung zur Erklärung zur Barrierefreiheit

Hinterlegung in den Mandantendetails

Die einfachste Möglichkeit für alle Assistenten und PDF-Formulare (Verlags- und Kundenfassungen) einmalig eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu hinterlegen ist über die „Mandantendetails“. Hierzu steht in den Mandantendetails die neue Rubrik „Datenschutz/Barrierefreiheit/Impressum“ mit dem Feld „Erklärung zur Barrierefreiheit“ zur Verfügung. Über den Editor kann nun eine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit des Mandanten hinterlegt und nach Belieben konfiguriert werden. Mittels der Schaltfläche „Vorlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit einfügen“ (Icon Stempel) kann eine Vorlage verwendet werden. Diese muss aber zwingend durch den Sachbearbeiter angepasst werden!

  Hinweis:

  1. Diese hinterlegte Erklärung zur Barrierefreiheit wird nur angezeigt, wenn bei der Veröffentlichung von Assistenten/PDF-Formularen und bei Assistenten in den Assistenteneigenschaften keine individuelle Erklärung zur Barrierefreiheit hinterlegt wurde.
  2. Es kann nur ein Benutzer mit entsprechenden Benutzerrechten die Mandantendetails ändern.

Hinterlegung Erklärung zur Barrierefreiheit auf Mandantenebene

Hinterlegung in den Eigenschaften (betrifft nur Assistenten)

Eine weitere Möglichkeit um eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu hinterlegen ist beim Anlegen oder bearbeiten eines Assistenten unter den sogenannten „Assistenteneigenschaften“. Hier steht eine weitere Rubrik „Barrierefreiheit“ zur Verfügung, in der für diesen Assistenten eine individuelle Erklärung zur Barrierefreiheit hinterlegt werden kann.

  Hinweis:

  1. Diese hinterlegte Erklärung zur Barrierefreiheit wird nur angezeigt, wenn bei der Veröffentlichung von Assistenten keine individuelle Erklärung zur Barrierefreiheit hinterlegt wurde.
  2. Es kann nur ein Benutzer mit entsprechenden Benutzerrechten die Assistenteneigenschaften ändern.

Hinterlegung Erklärung zur Barrierefreiheit in den Assistenteneigenschaften

Hinterlegung in der Veröffentlichung

Die letzte Möglichkeit für jedes PDF-Formular und Assistenten eine individuelle Erklärung zur Barrierefreiheit zu hinterlegen ist über die „Veröffentlichung“. Hierzu steht auf der zweiten Seite des „Formularkonfigurations-Assistenten“ die Möglichkeit zur Verfügung unter dem Reiter „Erklärung zur Barrierefreiheit“ eine individuelle zu hinterlegen.

  Hinweis: Eine individuelle Erklärung zur Barrierefreiheit kann nicht bei parametrisierten Links für PDF-Formulare hinterlegt werden.

Ansich,t in der die Erklärung zur Barrierefreiheit in der Veröffentlichung hinterlegt werden kann

Übersicht der Hierarchie der Erklärung zur Barrierefreiheit

Die nachfolgende Reihenfolge zeigt auf, wann welche hinterlegte Erklärung zur Barrierefreiheit verwendet wird, wenn an der vorherigen Stelle keine Erklärung zur Barrierefreiheit hinterlegt wurde:

  1. Hinterlegte individuelle Erklärung zur Barrierefreiheit über die Veröffentlichung
  2. Nur bei Assistenten: Hinterlegte individuelle Erklärung zur Barrierefreiheit über die Assistenteneigenschaften
  3. Hinterlegte individuelle Erklärung zur Barrierefreiheit über die Mandantendetails
  4. Sofern keine Erklärung zur Barrierefreiheit an den vorhergehenden Stellen hinterlegt wurde, wird der Text: Keine Daten hinterlegt! angezeigt.

Hinweis zur Barrierefeiheit

Ab der Version 4.56.0 stehen an diversen Stellen in MACH formsolutions Hinweise zur Konfiguration von Texten hinsichtlich der Barrierefreiheit.

Mandantendetails

Sofern in den Bereichen Einwilligungserklärung, Datenschutzerklärung, Erklärung zur Barrierefreiheit und Impressum individuell gestaltete Texte hinterlegt werden, muss sichergestellt sein, dass diese Barrierefreiheit gegeben ist. Hierbei muss nicht nur auf eine verständliche Erläuterung geachtet werden, sondern auch auf die HTML-konforme Überschriftenhierachie. Es darf h1 nur einmal vorkommen (das ist der Titel), alles andere muss sich sinnvoll darunter eingliedern. Dabei entstehen womöglich mehrere Überschriften von h2 bis h6 in der gleichen Hierachrchieebene.

Die Überschriftengestaltung via CSS ist für die Assistentenstruktur im HTML für den Screenreader (JAWS, NVDA) unerheblich, jedoch ist die optische Gestaltung via CSS hinsichtlich der Barrierefreiheit zu berücksichtigen.  Bei Fragen zur Gestaltung barrierefreier Texte können Sie sich gerne an unser Support wenden.

  Hinweis:

  1. In den oben aufgeführten Bereichen steht die "Überschrift 1" zur Verfügung und darf genutzt werden.
  2. Die Vorlagen in den Bereichen können als Beispiele für eine barrierefreie Gestaltung genutzt werden.

Hinweis in den Mandantendetails

Module

In den Bereichen eiD-Hinweis, eID-Optionaler Hinweis und Bürgerportal können individuell gestaltete Texte hinterlegt werden. Auch hier muss die Barrierefreiheit sichergestellt sein. Hierbei muss nicht nur auf eine verständliche Erläuterung geachtet werden, sondern auch beispielsweise auf die entsprechende Überschriftenhierachie. So darf beispielsweise nur einmal die Überschriften h1, h2, h3... in einem Text hinterlegt werden. Bei Fragen zur Gestaltung barrierefreier Texte können Sie sich gerne an unser Support wenden.

  Hinweis:
In den oben aufgeführten Bereichen steht die "Überschrift 1" zur Verfügung und darf genutzt werden.

Hinweis in der Modulkonfiguration

Assistentenbau

Auch im Bereich des Assistentenbaus hat sich mit der Release Version einiges geändert. So sind für die Ersteller von Assistenten diverse Hinweise zur barrierefreien Gestaltung von Texten hinterlegt. In folgenden Bereichen muss auf die Barrierefreiheit geachtet werden:

  • CSS/JavaScript
    Änderungen am Standarddesign mittels einem eigen hinterlegen CSS und JavaScripts kann die Barrierefreiheit beeinträchtigen. Wenn beispielsweise der Hintergrund der Assistenten verändert wird, kann dies negative Auswirkungen auf den Kontrast haben. Daher muss beim Hinterlegen geprüft werden, ob die Barrierefreiheit beeinträchtigt wird.
  • Komponenten Text/Objektgruppe/Geo-Koordinaten
    • Text
      Das Feld Überschrift in dieser Komponente wird automatisch als eine Überschrift in h2 ausgegeben. Für den eigentlichen Text steht daher im Editor die Überschrift erst ab der h3 zur Verfügung. Auch hier muss bei der Gestaltung des Textes auf die Formatierung sowie die Verständlichkeit geachtet werden.
  • Objektruppe/Geo-Koordinaten Bei den Komponenten wurde im Reiter "Allgemeine Einstellungen" eine Bezeichnung öffentlich implementiert. Diese wird, sofern befüllt, nach dem Erläuternden Text der Komponenten abgedruckt. Das Feld Überschrift im Reiter "Erläuternder Text" in dieser Komponente wird automatisch als eine Überschrift in h2 ausgegeben. Für den eigentlichen Text steht daher im Editor die Überschrift erst ab der h3 zur Verfügung. Auch hier muss bei der Gestaltung des Textes auf die Formatierung sowie die Verständlichkeit geachtet werden.
  • Infotexte (Infobuttons)
    Auch bei Komponenten, bei denen man einen Erläuterungstext in einen Infobutton eintragen kann, ist die Barrierefreiheit zu beachten. So sollte auf die Gestaltung sowie die Verständlichkeit der Texte geachtet werden.

  Hinweis:
Überschriften dürfen in einem Infobutton nicht hinterlegt werden. Daher steht diese Funktion auch nicht im entsprechenden Editor mehr zur Verfügung.

Hinweis in der Komponenten Konfiguration


  • Ausfüllprozess Assistenten
  • Ausfüllprozess PDF-Formulare

Unterstütze Screenreader

Aktuell werden nachfolgende Screenreader in den folgenden Browsern unterstützt:

  • NVDA
    • Google Chrome
    • Microsoft Edge
    • Mozilla Firefox
  • JAWS 18.0
    • Google Chrome
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