Assistentenbaukasten

Nach dem Anlegen eines neuen Assistenten gelangt man in die „Assistentenbauoberfläche“. Hier kann mit dem eigentlichen Erstellen der Inhalte vom Assistenten begonnen werden.

  Hinweis:

  1. Nach dem Anlegen eines neuen Assistenten muss der Assistent einmal über die Schaltfläche „Speichern“ gespeichert werden.
  2. Der neu angelegte Assistent ist nur für jeden Benutzer des Mandanten, der das entsprechende Benutzerrecht besitzt, sichtbar.
  3. Besitzt der Mandant das Mandantenrecht „Verlagstätigkeit“, wird der Assistent jedem Mandanten, der diesen Verlag nutzt, zur Verfügung gestellt.

Für die Erstellung des Inhalts stehen hierzu nachfolgende Funktionen zur Verfügung:

  Hinweis:

  1. Eine neu erstellte Version eines Assistenten befindet sich immer im Status „Entwurf“ und kann jederzeit von einem Benutzer, der das Benutzerrecht „Assistenten überarbeiten“ besitzt, geändert werden.
  2. Sobald sich der Assistent in dem Status „Freigegeben“ befindet, kann an der Version inhaltlich nichts mehr verändert werden. Um Änderungen in dem Assistenten nachträglich vorzunehmen, muss für den Assistenten eine neue Version erstellt werden.
  3. Die Assistentenentwurfsverion ist solange für andere Sachbearbeiter gesperrt, bis der Sachbearbeiter den Assistenten über das Icon „Bearbeitung freigeben“ freigegeben hat.

ASErstellenAssistentenoberfläche.png

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